Anstragsstellung ab jetzt möglich! Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe" ab 2025
Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ hat das Ziel, in ländlichen oder strukturschwachen Räumen die demokratische Kultur und Praxis sichtbar zu machen und das vielfältige gesellschaftliche Miteinander vor Ort zu stärken. Dabei soll auch Diskriminierungen und Extremismus entgegengewirkt werden. Hierfür unterstützt das Bundesprogramm 2025 bis 2030 Verbände und Vereine. Durch Projekte im Rahmen des Bundesprogramms sollen sowohl die verbandsinternen Strukturen teilhabe- und beteiligungsorientiert weiterentwickelt werden, als auch über die eigenen Grenzen hinaus demokratiestärkend wirken, da Verbände und Vereine, gerade in ländlichen, strukturschwachen Räumen eine wichtige Funktion für das lokale Gemeinwesen haben.
Ab sofort kann die Förderung in folgenden Fördersäulen beantragt werden:
- Säule 1: „Zusammenhalt und Teilhabe in ländlichen oder strukturschwachen Räumen – demokratische Vereins- und Verbandsarbeit stärken "
Die Antragsfrist endet am 31.8.2024 - Säule 2: „Lernen aus Transformationsgeschichte(n) in Ost und West“
Die Antragsfrist endet am 30.9.2024
Weitere Informationen zur neuen Programmphase finden Sie hier.